Barrierefreiheit

gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG i. V. m. § 4 BFSGV

Stand: 07. Mai 2026

Website: www.das-lichthaus.de

 

1. Geltungsbereich

Die Gedike & Döpper Elektrogesellschaft mbH (nachfolgend „wir“) betreibt die Website von Das Lichthaus (www.das-lichthaus.de), über die Informationen zu Lichtplanungs-Dienstleistungen für Architekten sowie eine Online-Terminbuchung für Privatkunden bereitgestellt werden. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.das-lichthaus.de erreichbaren Inhalte.

2. Angewandte Standards

Wir streben die Konformität dieser Website mit folgenden Standards an:

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV)
  • Harmonisierte Europäische Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03)
  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA

3. Stand der Barrierefreiheit

Die Website www.das-lichthaus.de ist derzeit teilweise barrierefrei. Es sind uns die nachfolgend aufgeführten Einschränkungen bekannt, an deren Beseitigung wir arbeiten.

4. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen

  • Alternativtexte: Nicht alle Bilder und Grafiken verfügen über beschreibende Alt-Attribute (WCAG 1.1.1).
  • Überschriftenhierarchie: Navigationselemente sind teilweise als Heading-Elemente ausgezeichnet; die Heading-Struktur ist nicht durchgängig semantisch korrekt (WCAG 1.3.1).
  • Online-Terminbuchung: Die Terminvereinbarung erfolgt über ein eingebundenes Drittanbieter-Tool (Microsoft Bookings). Die Barrierefreiheit dieses externen Dienstes liegt außerhalb unseres direkten Einflussbereichs und kann nicht vollständig gewährleistet werden.
  • Linktexte: Einzelne Links verwenden generische Bezeichnungen ohne ausreichenden Kontext (WCAG 2.4.4).
  • Cookie-Banner: Die vollständige Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität des Cookie-Consent-Banners wird derzeit überprüft (WCAG 2.1.1, 4.1.2).

Begründung

Die aufgeführten Mängel werden im Rahmen einer laufenden Verbesserung der Barrierefreiheit schrittweise behoben. Die Umsetzung erfolgt priorisiert nach Schweregrad und rechtlicher Relevanz. Einzelne Einschränkungen, deren Beseitigung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne des § 17 BFSG darstellen würde, werden gesondert dokumentiert und überprüft.

5. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 07. Mai 2026 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung. Eine erweiterte Prüfung unter Einsatz automatisierter Testwerkzeuge sowie manueller Prüfverfahren ist geplant.

6. Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir bemühen uns, die gemeldeten Probleme zeitnah zu prüfen und zu beheben.

 

Ansprechpartner für Barrierefreiheit:

Gedike & Döpper Elektrogesellschaft mbH

Hans-Böckler-Straße 22, 59348 Lüdinghausen

E-Mail: kontakt (@) das-lichthaus.de

Telefon: +49 (0) 2591 / 91 61 0

Geschäftsführer: Alexander Overhaus, Dominik Möllers

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen zu beantworten.

7. Schlichtungsverfahren

Sollten Sie der Meinung sein, durch eine nicht ausreichend barrierefreie Gestaltung unserer Website in Ihren Rechten beeinträchtigt zu sein, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden.

Zuständige Marktüberwachungsbehörde:

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) bzw. die für Nordrhein-Westfalen zuständige Marktüberwachungsbehörde

Darüber hinaus können Sie ein Schlichtungsverfahren beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen einleiten:

Schlichtungsstelle nach § 16 BGG

bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53, 10117 Berlin

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

8. Weitere Maßnahmen und Weiterentwicklung

Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Website. Geplante Maßnahmen umfassen unter anderem:

  • Durchführung eines erweiterten Accessibility-Audits mit automatisierten und manuellen Prüfwerkzeugen
  • Schrittweise Behebung der identifizierten Mängel, priorisiert nach Schweregrad
  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung dieser Erklärung (mindestens jährlich)
  • Sensibilisierung und Schulung der für die Website verantwortlichen Mitarbeiter
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner